Datenschutz­auskunft-Zentrale: Dreiste Abzocke per Fax

Datenschutz­auskunft-Zentrale: Dreiste Abzocke per Fax - urbanstudio webdesign berlin

Am heutigen 1. Oktober 2018 erreichte uns und einige unserer Kunden ein Fax von der Firma DAZ Datenschutz­auskunft-Zentrale aus Oranienburg bei Berlin (anonymisierten Nummer). In der „Eiligen FAX-Mitteilung“ wird man auf die gesetzliche Pflicht zur Umsetzung des Datenschutzes im Rahmen der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) hingewiesen. Man solle umgehend die zweite Seite ausgefüllt zurückfaxen.

Nur wer den Text auf der zweiten, bereits vorausgefüllten Seite aufmerksam liest, merkt, dass er durch Unterschrift einen Vertrag mit der Firma DAZ eingeht und Informationsmaterial für 498 Euro zzgl. 19% MwSt. erwirbt. Das ist keine neue Masche, sondern eine durchaus pfiffige Neuauflage der sog. „Gewerbeauskunft-Zentrale“.

Gewerbe­auskunft-Zentrale

Mit amtlich anmutenden Schreiben versuchte die Gewerbeauskunft-Zentrale beim Empfänger den Eindruck zu erwecken, es handele sich um ein offizielles Schreiben, mit dem man sich in ein öffentliches Register eintragen bzw. seine Unternehmensdaten aktualisieren solle. Auch hier waren im Kleingedruckten die kostspieligen Tatsachen versteckt: Es handelte sich schließlich um ein beliebiges Internetverzeichnis, in dem ein Eintrag mit 1138 Euro berechnet wurde.

Viele gerieten in die Falle und zahlten. Später stellte sich aber heraus, dass solche Verträge wirksam angefochten werden können und die Staatsanwaltschaft erhob Klage. Der Bundesgerichtshof stellte schließlich 2012 fest, dass die Kostenpflichtigkeit der Eintragung im o.g. Online-Branchen­verzeichnisse überraschend und unwirksam sind.

Daraufhin stellte die Gewerbeauskunft-Zentrale (GWE) im Januar 2016 ihren Betrieb ein.

Datenschutz­auskunft-Zentrale Abzocke

Fax DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale Seite 1
Fax

Aber das ist über zwei Jahre her und die Masche wohl zu erfolgreich, als dass man es nicht erneut versuchen kann. Und so erreicht heute und in den nächsten Tagen und Wochen sicher viele Unternehmen das dreiste Schreiben der Datenschutz­auskunft-Zentrale (DAZ). Von der Gestaltung sehr seriös und offiziell aber auch sehr ähnlich denen der Gewerbeauskunft-Zentrale.

Um der „gesetzlichen Pflicht zur Umsetzung des Datenschutzes nachzukommen und die Anforderungen der seit 25.05.2018 geltenden europäischen Datenschutz­grundverordnung (EU-DSGVO) zu erfüllen“ sollen Angaben zum Betrieb gemacht werden. Nachdrücklich wird eine Frist „zum 09. Oktober 2018“ gesetzt und eine EU-weite Fax-Nummer angegeben, welche die Daten „gebührenfrei“ annimmt. – Aber gebührenfrei ist hier nichts.

Fax DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale Seite 2
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Die offizielle Aufmachung, der Hinweis auf die DS-GVO und die gebührenfreie “Fax-Stelle” sollen bloß verschleiern, dass es sich um eine dreiste Abzocke handelt. Im Kleingedruckten heißt es:

“Die in diesem Auftrag genannte Person/Unternehmen erwirbt das Leistungspaket Basisdatenschutz. Dieses beinhaltet Informationsmaterial, ausfüllfertige Muster, Formulare und Anleitungen zur Umsetzung der Vorgaben der DS-GVO. Basisdatenschutz-Beitrag jährlich netto, zzgl. USt: EUR 498. Die Berechnung erfolgt jährlich. […] Durch die Unterzeichnung wird die Leistung für drei Jahre verbindlich bestellt”.

Der nachdrückliche Hinweis auf die Frist zur Ergänzung oder Korrektur vermeintlich “fehlender oder fehlerhafter Daten” suggeriert eine Eilbedürftigkeit, die nicht besteht. Es wird auch gar nicht dargelegt, wozu diese Daten überhaupt erhoben werden. Beim Fax-Empfänger soll offenbar die Angst vor Abmahnungen und Geldbußen angesprochen werden, damit das Schreiben schnell ausgefüllt und weggefaxt wird.

Hilfe zur DS-GVO

Dass mit Angst gutes Geld zu machen ist, begegnet uns im Alltag sehr häufig. Gerade die Aufregung (um das Wort Hysterie zu vermeiden) um die DS-GVO eignet sich ganz hervorragend für gute Geschäfte. Wir selbst versuchen mit unseren Datenschutz-Dienstleistungen praktisch hilfreich und fair zu sein. Aber viele Anbieter nutzen die anhaltende Unsicherheit schamlos aus.

Warnen muss man in diesem Sinne ganz besonders vor Anbietern wie der Datenschutz­auskunft-Zentrale, die Informationsmaterial für 498 Euro verkaufen will. Solche Informationen bekommen Sie beispielsweise bei jeder Datenschutz-Behörde oder auch in unserem Blog kostenfrei.